Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Allgemeinen eine private Zusatzversicherung und gehört thematisch zu den Invaliditätsversicherungen. Zwar gibt es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch kann diese nur bei Personen greifen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Was als Berufsunfähigkeit gilt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist jedoch springt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann ein, wenn ein Arbeitnehmer absehbar mehr als sechs Monate seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es gibt auch Versicherungen, die dann einspringen, wenn der Beruf nur noch teilweise ausgeübt werden kann (teilweise Berufsunfähigkeit).
In jedem Fall muss die Berufsunfähigkeit durch ein Attest beispielsweise eines Arztes nachgewiesen werden. Wenn die Versicherung einspringt, dann leistet sie Zahlungen, die bis zum Erreichen des Rentenalters dauern. Danach bekommt der Versicherte seine Rente.