In der gesetzlichen Krankenversicherung sind über die Versicherungspflicht alle Arbeitnehmer versichert, deren Einkommen in den vergangenen drei Jahren nicht dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 49.950 Euro lag, bei denen man in eine private Krankenversicherung wechseln kann. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Wem diese Leistungen nicht ausreichen, der kann beispielsweise gegen Zahnarztkosten eine Zusatzversicherung abschließen, die dann aber eine private Krankenversicherung ist.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung hängen entsprechend dem Solidaritätsprinzip nur vom Bruttoeinkommen des Versicherten ab, nicht aber von seinem Gesundheitszustand oder Alter.