Die private Krankenversicherung soll Bürger vor den Folgen von Krankheiten oder Unfällen schützen. Es gibt sie in drei Ausprägungen: Als Alleinversicherung anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung, als Teilversicherung beispielsweise bei Beamten und als Zusatzversicherung gegen Risiken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden - beispielsweise gegen Zahnarztkosten oder als Auslands-Krankenversicherung.
Etwa 10 Prozent der Deutschen haben eine private Krankenversicherung. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind die Tarife nicht von der Höhe des Einkommens abhängig, sondern von Geschlecht, Gesundheitszustand und der versicherten Leistung. In der privaten Krankenversicherung können sich auch Personen versichern, die nicht über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das sind zum Beispiel Selbständige.
Wichtigstes Kriterium, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, ist das Bruttogehalt einer Person. Die „Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)“ wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro pro Jahr.