Riester-Rente: Private Altersvorsorge mit staatlicher FörderungDamit ein Produkt in den Genuss der Riester-Förderung kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: So darf das angesparte Kapital regelmäßig erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Die Versicherung muss zusichern, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Auszahlung bereitstehen. Das angesparte Kapital muss in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt werden. Allerdings ist es möglich, dass die Versicherung zu Beginn der Rentenzahlung einmalig bis zu 30 Prozent der Kapitalsumme an den Versicherten ausschüttet.
Die höhere Rendite versprechen Riester-Fondssparpläne. Da bei diesen Produkten ein Teil der Sparsumme in Fonds investiert wird, ist diese Anlageform den üblichen Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt, d.h. bei gleichhohem Beitrag kann die fondsgebundene Riester-Rente im schlechtesten Fall weniger Rente erwirtschaften als die klassische Riester-Rente mit fester Verzinsung. Nichtsdestotrotz muss der Anbieter – wie bei allen Riester-Produkten – die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals und der Zulagen garantieren. Riester-Sparer, die das Risiko scheuen, sollten sich für eine Riester-Rente mit fester Verzinsung entscheiden. Auch wenn die Renditechancen nicht so hoch sind wie bei der fondsgebundenen Variante, bietet die klassische Riester-Rente derzeit eine durchschnittliche Verzinsung von immerhin 2,75 Prozent. Die Höhe der Verzinsung kann jedoch schwanken und wird von den Anbietern je nach Marktlage angepasst. ©Geldtipp 2010
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