Geldtipp.de: Bei welchen Schäden brauche ich den Sachverständigen nicht zu bezahlen?
Vogel: Sie gehen erst mal in die Vorleistung, genau wie bei einem Anwalt. Ist ein Schädiger auszumachen, dann muss er am Ende zahlen – oder seine Versicherung.
Geldtipp.de: Was wird ein Sachverständiger nicht tun, wo sind seine Grenzen?
Vogel: Ein Sachverständiger wird keine rechtliche Beratung machen. Schildern Sie ihm daher vor Auftragserteilung genau, was sie von ihm erwarten. Das ist auch gut für den Sachverständigen. Schließlich bekommt er erst sein Geld, wenn ein Auftragsverhältnis zustande gekommen ist. Alles vorher ist kostenlos für Sie, daher ist der Grund des Auftrags für den Sachverständigen besonders wichtig.
Geldtipp.de: Falls kein Schädiger vorhanden ist: Mit welchen Kosten muss ich dann rechnen?
Vogel: Erteilen Sie einem Sachverständigen einen Auftrag, gehen Sie einen Werkvertrag mit ihm ein. Das ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Je nach Branche ist die Abrechnungsform unterschiedlich. Das geschieht entweder nach Stunden, dem Wert des zu beurteilenden Gegenstands oder der Schadenshöhe. Auf jeden Fall müssen die Kosten vorher klar ersichtlich sein.
Geldtipp.de: Bei welchen Schäden kommt es Ihrer Erfahrung nach zu den häufigsten Streitereien?
Vogel: Die meisten Gutachten werden bei aller Art von Bautätigkeiten, dem Immobilienwert oder bei Autounfällen erstellt. Ob dort aber auch im Verhältnis die meisten Streitereien zwischen den Unfallgegnern oder dem Kunden und seinen Bauhandwerken auftreten, darüber gibt es keine Zahlen. Insgesamt gibt es rund 300 verschiedene Gebiete, auf denen Sachverständige tätig sind.
Geldtipp.de: Dieser Fall ist bekannt: Mein Sachverständiger sagt, ich sei im Recht, meines Gegners Sachverständiger behauptet das Gegenteil. Was nun?
Vogel: Vor Gericht wird ein Richter jetzt im Normalfall eine widerstreitende Äußerung feststellen und einen von ihm beauftragten Sachverständigen anhören.
Geldtipp.de: Was muss ich noch beim Engagement eines Sachverständigen wissen?
Vogel: Das Wichtigste im Verhältnis zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber ist Vertrauen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat genau wie ein Arzt oder Rechtsanwalt eine Verschwiegenheitspflicht. Er ist nicht nur hoch qualifiziert, sondern auch unbedingt vertrauenswürdig.
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