Wann lohnt sich der Rat eines Sachverständigen? Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen sinnvoll? Und wer zahlt dafür? Das fragte Geldtipp.de Roland R. Vogel, Präsident des BVS, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger.Geldtipp.de: Herr Vogel, was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen? Wen engagiere ich in welchem Fall? Vogel: Beides sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, sie stehen nicht unter „Bezeichnungsschutz“. Ein Gutachter erstellt eben Gutachten aufgrund seines Sachverstandes. Dagegen ist das Aufgabengebiet eines Sachverständigen meist breiter: Er erstellt ebenfalls Gutachten, berät seinen Auftraggeber jedoch auch. Das geht hin bis zur Qualitätskontrolle, setzt also keinen konkreten Schadensfall voraus. Geldtipp.de: Wenn es keinen Bezeichnungsschutz gibt – wie erkenne ich dann einen guten Sachverständigen? Vogel: Das lässt sich so pauschal schwer beantworten. Vielleicht so viel: Ist ein Sachverständiger „öffentlich bestellt und vereidigt“, dann wird er regelmäßig durch die amtliche Stelle überwacht, die ihn bestellt hat. Außerdem ist er durch seinen Eid besonders verpflichtet. Kurz formuliert: Wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einen Fehler macht, steht seine ganze Existenz in Form der Öffentlichen Bestellung auf dem Spiel. Für die Beurteilung eines Sachverständigen untauglich ist hingegen eine lediglich prozessorientierte Zertifizierung nach EN ISO 9001. Das mag für andere Berufsgruppen ausreichend sein, für Sachverständige stellt das kein Qualitätsmerkmal dar. Weiter: Fragen Sie einen Sachverständigen immer, ob er eine „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ hat und wie hoch diese Deckung ist. Ein Sachverständiger handelt schließlich mit dem Vermögen des Auftraggebers. Passiert dort ein Fehler, sollte seine Versicherung einspringen. Vogel: Ganz klar, ein Gutachten ist nicht kostenlos. Hier arbeiten sich hochqualifizierte Menschen in einen meist komplexen Sachverhalt ein. Deshalb sollte das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vordergrund stehen. Ich frage potentielle Kunden immer, wofür sie das Gutachten denn brauchen. In meiner Praxis erweisen sich dann ein Drittel aller Anfragen als nicht sinnvoll. Ein Sachverständiger ist immer dann sinnvoll, wenn Sie verlässliche Antworten auf beispielsweise Schuldfragen bei Unfällen, bei Immobilienwerten oder bei Bauprojekten suchen. Und hier kommt auch wieder die baubegleitende Qualitätsüberwachung ins Spiel: Sollten Sie ein Haus bauen wollen ohne einen Sachverständigen, der die einzelnen Bauphasen kontrolliert, dann kann es für Sie sehr teuer werden, wenn es hinterher Schäden gibt. Es gilt wie so oft im Leben der Spruch: „Billig ist teurer als richtig“.
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