Service: Welche Versicherungen sind notwendig, welche nicht?Deutsche lieben Versicherungen, denn sie geben die nötige Sicherheit. Dass viele Bürger überversichert sind, macht den Bundesbürgern vergleichsweise wenig Angst: Noch größer ist die Furcht, im Zweifel unterversichert zu sein. In der Praxis ist das oft so: Wer beispielsweise zehn Jahre lang insgesamt 500 Euro für eine Glasbruch-Versicherung ausgegeben hat und nach einem einmaligen Schaden 200 Euro von seiner Versicherung bekommt, hält dies oft für ein gutes Geschäft. Haben Sie an alles gedacht, oder zahlen Sie eventuell zu viel? Was wirklich notwendig ist, haben wir anhand verschiedener Lebenssituationen zusammengestellt. Dabei ist dies nur eine generelle Empfehlung, die je nach der persönlichen Situation abweichen kann. Berufsanfänger, noch bei den Eltern lebend: Notwendig: Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der Erstausbildung eine Privathaftpflichtversicherung. Sinnvoll ist auch schon ein erster Schritt in die Altersvorsorge: Je eher man anfängt, desto besser wirkt der Zinseszinseffekt. Hilfreich, aber nicht dringlich: Rechtsschutz Im Normalfall überflüssig: Unfalltodzusatzversicherung sowie Unfallkrankenhaustagegeld Ehepaar, 35 Jahre alt, zwei kleine Kinder Notwendig: Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge sowie Pflegezusatz Hilfreich, aber nicht in jedem Fall dringlich: Hausrat, Rechtsschutz Im Normalfall überflüssig: Glasbruch, Kfz-Insassenunfall, Reiserücktritt, Unfalltodzusatz sowie Unfallkrankenhaustagegeld Ehepaar, 55 Jahre, Kinder sind aus dem Haus Überprüft werden sollten – nach der Absicherungshöhe – diese Versicherungen: Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge Scheidung, privater Neustart mit 40 Jahren: Nach der Scheidung sollte man seine Privathaftpflicht auf einen Singletarif (mit Kindern?) umstellen, der Ausziehende braucht eine eigene Haftpflicht- und bei Bedarf auch eine eigene Hausratsversicherung. Die Absicherung für den Todesfall muss auf den Prüfstand, ebenso die Altersvorsorge. Sinnvoll ist bei Bedarf eine eigene Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Scheidungstermin für den bislang Mitversicherten. Haushalte mit geringen finanziellen Reserven: Notwendig: Hausratversicherung Generell: Alle Versicherungen, die keine existenziellen Schäden abdecken, müssen mit einem Fragezeichen versehen werden. Dabei sind die meisten der unnötigsten Versicherungen in der Unfallversicherung anzusiedeln. Dies sind:
Wir danken Steffen Benecke, Versicherungsmakler, für die fachkundige Unterstützung.
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