Konten & Karten : Artikel : Seite 1/2

Direktbank vs. Filialbank


Auf der Suche nach dem passenden Girokonto kommt man schnell zu dem Punkt, an dem man sich entscheiden muss: Direktbank oder Filialbank? Geldtipp.de erklärt die Unterschiede und benennt Vor- und Nachteile beider Bankformen.
 
Vergleich: Direktbank versus FilialbankDirektbanken verfügen über keine Filialen. Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge können deshalb nur online oder telefonisch veranlasst werden. Bei Barabhebungen und Bareinzahlungen sind Direktbank-Kunden in der Regel auf Geldautomaten Filialbanken angewiesen, mit denen die Direktbank kooperiert. Die Gebühren für die Bargeldabhebung oder Bargeldeinzahlung variiert dabei je nach Direktbank und Angebot. 
 
Filialbanken verfügen wie der Name schon sagt über ein mehr oder weniger gut ausgebautes Filialnetz, auf das die Kunden zurückgreifen können. In den Filialen können sich Kunden mit Bargeld versorgen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge veranlassen und sich dabei auch persönlich beraten lassen. Noch immer ist die Nähe der Filiale bei vielen Verbrauchern das wichtigste Kriterium bei der Wahl der Hausbank beziehungsweise des Girokontos. 

Dieses Kriterium verliert jedoch insbesondere durch die Verbreitung schneller Internetzugänge zunehmend an Bedeutung, denn über das sogenannte Online-Banking besitzt man rund um die Uhr Zugriff auf die Verwaltung seines Kontos und der verschiedenen Bankdienstleistungen. Natürlich kann der Kunde auch beides haben: Eine nahgelegene Filiale seiner Hausbank und ständigen Zugriff auf die Kontoverwaltung, denn auch klassische Filialbanken bieten Online-Banking an.  
 
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Inhaltsverzeichnis
Vorteile und Nachteile
Viele Verbraucher ziehen noch immer die Sparkasse oder eine andere Filialbank einer Direktbank vor. Dabei sind Direktbanken eine kostengünstige Alternative, die viel Geld einsparen kann. Aufgrund der stark variierenden Konditionen der wichtigsten Direktbanken sollten Verbraucher die verschiedenen Angebote jedoch genau vergleichen, bevor sie sich für ein Angebot entscheiden. ...weiter
Ab dem 01.07.2010 haben Verbraucher einen Anspruch auf Umwandlung ihres bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Führung eines Kontos als P-Konto bewirkt einen automatischen Pfändungsschutz des Guthabens in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 985,15 Euro, unabhängig von der Art der Einkünfte. ...weiter

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