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Konten & Karten : Artikel : Seite 1/1

Geldautomaten: Gebühren werden gesenkt


Geldautomaten: Gebühren werden gesenktSparkassen, Banken und Volksbanken beraten derzeit untereinander und mit dem Bundeskartellamt über eine Senkung der Gebühren an Geldautomaten. Derzeit zahlen Bankkunden in Deutschland bis zu zehn Euro Mindestbetrag, wenn sie Geld an einem fremden Automaten abheben. Der Grund: Die Banken und Sparkassen tragen einen Konkurrenzkampf auf dem Rücken der Kunden aus.

Kunden von privaten Banken sind bei der Nutzung von Geldautomaten in der Regel von dem weitverzweigten und gut ausgebauten Netz der Sparkassenautomaten abhängig, da die privaten Banken in den letzten Jahren Auszahlstellen massiv abgebaut haben. Gleichzeitig fordern sie eine Höchstgrenze von zwei Euro Kundenbelastung bei Abhebungen für ihre Kunden. Die Sparkassen sehen sich dabei jedoch benachteiligt, sind sie es doch, die für die Wartung und Pflege der Geldautomaten verantwortlich sind. Sie verteidigen die Höhe der Gebühren und verlangen von den privaten Banken, dass die ihre Kunden an den eingesparten Kosten eines eigenen Automatennetzes teilhaben lassen und den Unterschiedsbetrag erstatten sollten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale fordert unterdessen ebenso wie die privaten Banken, für die Gebühren an Geldautomaten für Fremdabhebungen eine Höchstgrenze von zwei Euro festzulegen. „Der Markt ist offenbar nicht in der Lage, diesen Wucher zu verhindern. Deshalb muss die Politik eingreifen und die Gebühren deckeln", erklärte in diesem Zusammenhang Vorstand Gerd Billen. Außerdem müsse die Transparenz erhöht werden. An jedem Automaten muss klar erkennbar sein, was eine Abhebung kostet, so Billen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner  (CSU) hält dagegen eine Obergrenze von fünf Euro für einen Schritt in die richtige Richtung.

Auch wenn die Debatte über die Senkung der Gebühren an Geldautomaten unter den Banken und dem Bundeskartellamt noch nicht abgeschlossen ist, werden Kunden von privaten Banken künftig für Geldabhebungen weniger zahlen als heute – denn die Bereitschaft der Geldinstitute, sich auf eine verbindliche Obergrenze unter dem heutigen Durchschnitt zu einigen, ist auf jeden Fall vorhanden.  

 

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